Alles andere als nachhaltig: Jedes Jahr werden in Deutschland pro Kopf etwa 55 Kilogramm Lebensmittel weggeworfen, und zum Teil nur, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Das finde ich wirklich richtig erschreckend! Könnt ihr euch vorstellen, wie viel das tatsächlich ist? Ich versuche tatsächlich selbst, so wenig wie möglich wegzuwerfen, aber immer schaffe ich das auch nicht.
Ein Grund für die große Verschwendung ist nämlich die Unsicherheit, ob etwas noch “gut” ist. Beim Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, scheiden sich nämlich oft die Geister, weil viele von uns unsicher sind. Der TÜV SÜDExperte Dr. Andreas Daxenberger hat dazu folgende Infos:
Was beinhaltet eigentlich das MHD?
„Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf verpackten Lebensmitteln, die verderben können, gesetzlich vorgeschrieben und gibt an, wie lange das Lebensmittel bei richtiger Lagerung mindestens hält. Also seine wesentlichen Eigenschaften in Geschmack, Konsistenz und Frische behält. Dabei kommt es natürlich auf die richtige Kühltemperatur an.“
Es gibt aber auch noch das Verbrauchsdatum
„Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine Gefahr für die Gesundheit sein können, ist die Angabe eines Verbrauchsdatums vorgeschrieben. Das betrifft z.B. abgepacktes Hackfleisch oder Geflügel. Diese Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft werden und sollten auch nicht mehr gegessen werden.“
Das bedeutet für uns: Bei Produkten mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum müssen wir selber ran und können selber beurteilen, ob es noch genießbar ist. Dazu genügt ein kurzer Frische-Check – genau anschauen und daran riechen. Eventuell mit einem Teelöffel probieren. Denn solange kein Verderb erkennbar ist, wie zum Beispiel Schimmel oder ein seltsamer, nicht normaler Geruch, und solange es appetitlich aussieht und schmeckt, ist das Lebensmittel noch zu essen.
„Auch wenn das MHD abgelaufen ist, ist das Lebensmittel meist noch genießbar, also bitte nicht gleich wegwerfen, sondern erst mal mit gesundem Menschenverstand prüfen.“
Was man beim Aufräumen der Vorratskammer noch beachten sollte, das könnt ihr euch im meinem Podcast anhören.
*Informationen vom Presseservice des TÜV SÜD.