Wie lange Unterlagen aufbewahren: mein Trick
Ich habe euch mal zusammengestellt, welche Fristen gelten. Da ich es selbst gerne vergesse, habe ich mir die Liste dazu ausgedruckt und in die jeweiligen Ordner geklebt.
Lebenslang muss man folgende Unterlagen aufheben:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Taufschein
- Sterbeurkunden von Familienangehörige
- Ausbildungsurkunden & Abschlusszeugnisse
- Zeugnisse
- Ärztliche Gutachten
- Kopien von Reisepass, Personalausweis und Führerschein
- Gerichtsurteile
- und Baupläne
Mindestens 2 Jahre aufbewahren
- Rechnungen, Kaufverträge und Kassenbons
- Garantieformulare (schaut drauf, sie können auch länger laufen)
- Rechnungen von Ärzten, Anwälten und Notaren und von Handwerkern
- Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen bei einem Hausbau, bei Arbeiten an einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt wurden
- Mietverträge oder Übergabeprotokolle
Mindestens 5 Jahre für Hausbauer
Wenn man Häuslebauer ist, sollte man alle Unterlagen 5 Jahre aufheben, die notwendig sind, um Reklamationen oder Mängelansprüche zu dokumentieren.
Mindestens 6 Jahre – das ist besonders für Selbständige relevant
müsst ihr Handelsbriefe, Arbeitskarten (Nachweise), Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung aufbewahren. Das sind, um es noch mal genauer zu definieren:
- Geschäftliche (Handels-)Korrespondenz
- Geschäftsbriefe
- Geschäftspapiere wie Ausfuhr- bzw. Einfuhrunterlagen
- Aufträge
- Versand-, Fracht- und Darlehensunterlagen
- Mietverträge von Geschäftsräumen
- Versicherungsunterlagen
- Lohnkonten
Zehn Jahre
Für Freiberufliche und Selbständige gilt:
- Jahresabschlüsse
- Inventare
- Handelsbücher
- Rechnungen
- Urkunden
- Hypotheken
- Aufzeichnungen
- Lageberichte
- Eröffnungsbilanz
- Arbeitsanweisungen
- Organisationsunterlagen
- Buchungsbelege
Als Eselsbrücke kann man sich grob merken, dass alles aufbewahrt werden muss, was gebucht wird.
Bei Privatpersonen sieht es etwas anders aus: Ihr könnt Rechnungen und Quittungen entsorgen, wenn sie dem Finanzamt vorlagen und der Steuerbescheid da ist. ABER: Das Finanzamt darf zehn Jahre rückwirkend steuerrelevante Belege einfordern, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht. Ich persönlich bewahre alle Steuerunterlagen 10 Jahre auf. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und ich mag auch im Jahr Nummer 9 noch nachweisen können, dass bei mir alles ordentlich gemeldet wurde.
30 Jahre aufheben:
- Urteile
- Mahnbescheide
- Prozessakten
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt worden ist und endet am letzten Tag des Schlussjahres.
Und noch ein paar allgemeine Tipps, die mir wirklich den Popo gerettet haben – besonders bei der Rentenberechnung ist es wichtig, dass ihr alle Unterlagen lückenlos habt:
Ganz wichtig: die Rentenberechnung!
Wenn man nicht anfangen möchte, mühevoll alles zusammenzusammeln, dann sollte man dies alles griffbereit haben:
- Arbeitsverträge
- Gehaltsabrechnungen
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Nachweis über sozialabgabepflichtige Tätigkeiten während der Ausbildung
- Sozialversicherungsunterlagen inklusive der jährlichen Sozialversicherungsnachweise
Bankunterlagen und Kontoauszüge
Ihr müsst Verträge über Sparguthaben und Kredite über die gesamte Laufzeit aufbewahren! Vernichtet die Unterlagen erst nach Beendigung.
Überweisungen und Kontoauszüge dienen als Zahlungsnachweise. Seit dem 1. Januar 2002 gilt: Belege für regelmäßige Zahlungen, die über einen längeren Zeitraum getätigt werden (z. B. Miete), können noch vier Jahre später als Beweis herangezogen werden. – bei einmaligen Zahlungen gilt eine Frist von zwei Jahren.
Wohnungs- und Mietverträge:
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses sollten Mietverträge, deren Änderungen sowie Übergabeprotokolle bis zur Verjährungsfrist nach drei Jahren aufbewahrt werden. Versicherungsunterlagen: Bei allen Versicherungsunterlagen gilt: Sämtliche Unterlagen – Verträge, Änderungen, Statusberichte – grundsätzlich so lange aufbewahren wie die jeweilige Versicherung läuft.
Private Steuerunterlagen:
Eure Steuerbescheide müsst ihr nicht aufbewahren. Unterlagen über die Berechnung der Einkommenssteuer sollten dann aufbewahrt werden, wenn der Steuerbescheid nur vorläufig oder unter Vorbehalt einer Nachprüfung bewilligt wurde.
Comments (2)
Silvia
ooooooooooooooooooooh, ich könnte Freudensprünge machen. Genau SO eine Zusammenstellung habe ich gesucht. 1000 Dank - jetzt bin ich schon mal motivierter den Anfang für die Büroaktion zu finden. Gibt´s schon einen Artikel wie die alltägliche Büroflut am besten organisiert werden kann ?!?!? So mit Ablage, To Do´s etc. - wohin damit, dass das Büro trotzdem aufgeräumt aussieht auch wenn "frau" grad nicht zur endgültigen Ablage Zeit findet Was für mich auch noch Sinn macht wäre ein Bericht über: wie organisiere ich meine Ablage und vor allem wo finde ich was?
Gretl
Ich wusste noch gar nicht, das man die Geburtsurkunde ein Leben lang aufbewahren muss. Ich weiß gar nicht, wo meine ist. Ich bekomme zum Glück am Freitag neu modular Bürosysteme und werde dann hoffentlich einfacher Ordnung halten können.