Oha, das klingt doch erst mal spannend: mit dem Frühjahrsputz Steuern sparen? Geht das denn? Im Frühling und Sommer packt es ja viele, ihr Heim auszumisten, sich von überflüssigen Gegenständen zu trennen und das Haus wieder auf Vordermann zu bringen – es ist die klassische Zeit für den Frühjahrsputz. Wäre es da nicht toll, die ganze Arbeit absetzen zu können?
Aber wie kann das funktionieren? Denn der eine greift selber zu Putzmittel und Lappen, der andere lieber zu Telefon und Terminkalender. Für wen lohnt es sich?
#1 Putzen lassen
Wird eine Firma oder ein Minijobber engagiert, so kann der Fiskus an den Reinigungskosten beteiligt werden! Firmen übernehmen beispielsweise die professionelle Reinigung der Fenster, des Wintergartens, der Heizkörper, Teppichböden, Treppen oder des Terrassenbodens. Wird das Geschäft mit einer Reinigungsfirma gegen Rechnung und Überweisung abgewickelt, so kann sowohl der steuerpflichtige Mieter als auch der Eigenheimbesitzer diese Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuererklärung verwenden.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die der Haushaltsführung zugerechnet werden und die im Haushalt oder dem dazugehörigen Grundstück getätigt werden. Auch vollständige Haushalte in einem Alten- oder Pflegeheim und Zweit- oder eigengenutzte Ferienwohnungen innerhalb der EU / EWR fallen darunter. Der Steuerzahler bekommt vom Fiskus die Kosten für Anfahrt, Arbeitszeit, und Maschinennutzung inklusive der Mehrwertsteuer zu zwanzig Prozent direkt von der Steuerschuld bis zu 4.000 Euro im Jahr abgezogen. Somit rentiert es sich, selbst kleinere Beträge einzureichen.
#2 Die Haushaltshilfe
Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, die zum Beispiel die Gardinen abhängt und wäscht oder die Fliesen im Bad auf Hochglanz poliert, können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Vorausgesetzt, die Tätigkeit erfolgt angemeldet und die Vergütung wird ordnungsgemäß überwiesen, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Für die Inanspruchnahme von Minijobbern als Haushaltshilfe können zusätzlich zu dem Firmenbonus bis zu 510 Euro jährlich von der Steuer abgezogen werden.
Und was bleibt tatsächlich hängen?
Im Maximalfall wird nicht nur die Einkommensteuer um bis zu 4.510 Euro reduziert, sondern auch die Beiträge zum Solidaritätszuschlag um bis zu 248 Euro im Jahr 2018 und der Kirchensteuer um bis zu 361 oder 406 Euro, je nach Bundesland.
Ok, ihr seht: Wenn ihr den Putzlappen selber in die Hand nehmt, dann ist das natürlich nicht von der Steuer absetzbar. Aber wer eine Putzfrau beschäftigt oder die Fenster putzen lässt, der kann das schon absetzen.
Fakten von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.